Wander- und Saisonarbeit

Saisonarbeit in Deutschland nach 1945

Tex­te von Gus­tav Grieb und Tho­mas Hentschel
 

Die migran­ti­sche Sai­son­ar­beit ist seit ca. 1860 ein fes­ter Bestand­teil der Wert­schöp­fung in der deut­schen Land­wirt­schaft. Anbau- und Ern­te­ver­fah­ren, wel­che vie­le Arbeits­zeit­stun­den Hand­ar­beit bean­spru­chen und nicht mecha­ni­siert durch­ge­führt wer­den kön­nen, wer­den in Deutsch­land zu dem größ­ten Teil von migran­ti­schen Sai­son­ar­beits­kräf­ten über­nom­men. Beson­ders in den Son­der­kul­tu­ren des Obst- und Wein­bau­es ist der Bedarf beson­ders hoch.Der Begriff Sai­son­ar­beit ist in Deutsch­land nicht klar abgrenz­bar und teil­wei­se irre­füh­rend (Huschik et al 2022, S.2). Es gibt kei­ne kla­re zeit­li­che Defi­ni­ti­on von Sai­son. Mit­un­ter sind Arbeits­kräf­te 8 Mona­te beschäf­tigt und gehen dann in die Win­ter­ar­beits­lo­sig­keit. Obwohl sie nur sai­so­nal beschäf­tigt sind, wer­den sie, zumin­dest nicht in Deutsch­land als Sai­son­ar­beits­kräf­te bezeichnet.Über die Anzahl von Sai­son­ar­beits­kräf­te lie­gen nur mehr oder weni­ger genaue Zah­len vor. Neben den offi­zi­el­len Zah­len, vor­nehm­lich den Agrar­sta­tis­ti­ken gibt es einen gro­ßen Anteil an nicht doku­men­tier­ter Arbeit, umgangs­sprach­lich als Schwarz­ar­beit bezeich­net. In einer Stu­die aus dem Jah­re 2010 schätz­te das Forum Sozia­le Inno­va­ti­on (FSI), dass in der euro­päi­schen Land­wirt­schaft ca. 25% der land­wirt­schaft­li­chen Arbeit durch ille­ga­le Beschäf­ti­gung erle­digt wor­den ist, in Deutsch­land auf ca. 5%. (Forum Sozia­le Inno­va­ti­on, S.25), dies vor der Arbeit­neh­mer­frei­zü­gig­keit in Deutschland.Die sta­tis­ti­schen Zah­len der Agrar­struk­tur­er­he­bung, die alle 10 Jah­re statt­fand sind his­to­risch nur ein­ge­schränkt ver­gleich­bar (BMEL, 2017, S.17). Sie zei­gen aber grund­sätz­li­che Ten­den­zen auf. Bezüg­lich der Arbeits­kräf­te wird mit der sta­tis­ti­schen Grö­ße AKE (Arbeits­kräf­te­ein­heit) gear­bei­tet, von der im Bereich der Sai­son­ar­beits­kräf­te ange­zwei­felt wird, ob sie der rea­len Arbeits­leis­tung ent­spricht. So kann eine Arbeits­kraft nur mit 1 AKE bewer­tet wer­den, auch wenn sie mehr als 8 h/Tag im Betrieb tätig ist (eben­da S.13).Die sozia­le Her­kunft der Wan­der­ar­beits­kräf­te ver­än­dert sich kon­ti­nu­ier­lich. Das sind die Erfah­run­gen des Euro­päi­schen Ver­eins für Wan­der­ar­bei­ter­fra­gen (EVW) und des PECO-Insti­tuts e.V., die die Situa­ti­on der land­wirt­schaft­li­chen Arbeits­kräf­te seit ca. 20 Jah­ren beob­ach­ten. Zuneh­mend wer­den Men­schen auf den Fel­dern ange­trof­fen, die aus armen länd­li­chen Regio­nen Mit­tel- und Ost­eu­ro­pas kom­men. Zuletzt beson­ders in Rhein­land-Pfalz auch Min­der­hei­ten in ihren Hei­mat­län­dern, wie z.B. Roma aus Rumä­ni­en. Über den Bil­dungs­stand der in der deut­schen Land­wirt­schaft täti­gen Wan­der­ar­beits­kräf­te lie­gen kei­ne empi­risch abge­si­cher­ten Daten vor. In ein­zel­nen inter­nen Unter­su­chun­gen, z.B. des PECO-Insti­tuts wer­den die ohne Bil­dungs­ab­schluss Täti­gen auf über 30% geschätzt. Ande­rer­seits gibt es die ver­schie­dens­ten sozia­len Schich­tun­gen, von Stu­die­ren­den, Fach­ar­bei­ter bis Pro­fes­so­ren (Huschik et al., S.47) wel­che auf den Fel­dern ange­trof­fen wurden.

Saisonarbeit nach 1945

In West­deutsch­land war migran­ti­sche Sai­son­ar­beit nach dem Krieg, zunächst kein The­ma. Kon­rad Ade­nau­er, dama­li­ger Bun­des­kanz­ler, setz­te auf eine Voll­be­schäf­ti­gung der ein­hei­mi­schen Bevöl­ke­rung, wes­halb der Ein­satz von migran­ti­schen Arbeits­kräf­ten nicht vor­ge­se­hen war. Nach dem Krieg leb­ten vie­le Geflüch­te­te auf dem Land und konn­ten daher die land­wirt­schaft­li­che Sai­son­ar­beit tra­gen. Doch das Wirt­schafts­wachs­tum in den Städ­ten beför­der­te das Reich­tum der Men­schen in den Bal­lungs­räu­men und so folg­te eine gro­ße Land­flucht vie­ler Bewoh­ner, da auf dem Land sehr pre­kä­re Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen herrschten.Lange Zeit wur­de auf die Beschäf­ti­gung von migran­ti­schen Sai­son­ar­beits­kräf­ten ver­zich­tet, da es in Deutsch­land eine hohe Anzahl an Arbeits­lo­sen gab (1954 > 7% ) . Ade­nau­ers Idee einer Voll­be­schäf­ti­gung konn­te aber nicht in die Tat umge­setzt wer­den, da die Ver­tei­lung der Arbeits­lo­sen unpas­send für die benö­tig­ten Ein­satz­be­rei­che war. Bei­spiels­wei­se gab es vie­le Arbeits­lo­se in Schles­wig-Hol­stein wäh­rend vor allem in Baden-Würt­tem­berg und Bay­ern Arbeits­kräf­te fehlten.In Ost­deutsch­land haben nach dem Krieg eben­so vie­le geflüch­te­te Men­schen auf dem Land gelebt und haben dort in der Land­wirt­schaft gear­bei­tet. Hier war die Land­flucht auch nicht so stark wie in der BRD, wes­halb weni­ger gro­ße Lücken geschlos­sen wer­den mussten.

Saisonarbeit nach 1955

Nach 1955 schloss die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwer­be­ab­kom­men mit ver­schie­de­nen ande­ren euro­päi­schen und nord­afri­ka­ni­schen Län­dern auf deren Grund­la­ge Arbeits­kräf­te nach Deutsch­land ein­rei­sen konnten.Daraufhin wur­den 1955 ers­te Anwer­be­ab­kom­men mit Ita­li­en abge­schlos­sen um Arbeits­kräf­te für die Land­wirt­schaft zu gewin­nen. In die­sen Abkom­men wur­de die Rekru­tie­rung der Arbeits­kräf­te sowie ihre Arbeits- und Lebens­ver­hält­nis­se in Deutsch­land festgelegt.Die Rekru­tie­rung erfolg­te damals über die Arbeits­äm­ter. Die Arbeit­ge­ber gaben einen Auf­trag mit einem Gesu­che nach einer bestimm­ten Arbeits­kraft beim Arbeits­amt auf. Hier muss­te klar defi­niert wer­den, wel­che Arbeit ver­rich­tet wer­den soll­te und wel­che Qua­li­fi­ka­ti­on gesucht war. Dar­auf­hin wur­de das ita­lie­ni­sche Arbeits­amt mit dem Gesu­che kon­tak­tiert. Ita­lie­ni­sche Arbeits­su­chen­de konn­ten sich zu der Zeit beim Arbeits­amt mel­den und wur­den dann aus­ge­wählt, wenn ihr Pro­fil am bes­ten mit einem Gesu­che über­ein­stimm­te. Die­se stren­ge Regu­lie­rung erlaub­te eine gute Über­sicht und Kon­trol­le über die migran­ti­schen Arbeits­kräf­te in Deutschland.
Eben­falls war es eine wich­ti­ge Bedin­gung in dem Anwer­be­ab­kom­men, dass die migran­ti­schen Arbeits­kräf­te nicht unter schlech­te­ren Bedin­gun­gen als die hei­mi­schen Arbeits­kräf­te arbei­te­ten und leb­ten. Dies bezog sich auf die Berei­che des Lohns, der Arbeits­zeit, der Unter­kunft und der Sozialversicherungen.
1959 waren dann ca. 50.000 ita­lie­ni­sche Sai­son­ar­beits­kräf­te in der Land­wirt­schaft tätig. In den 60er und 70er Jah­ren wur­den auch Anwer­be­ab­kom­men mit ost­eu­ro­päi­schen Län­dern getrof­fen, wel­che die ita­lie­ni­schen Arbeits­kräf­te in der Land­wirt­schaft ablös­ten. Hier sprach man auch von einer Lücke im eiser­nen Vorhang.Saisonarbeit in Deutsch­land von 1973 bis 1989In der BRD kam es 1973 auf­grund der Ölkri­se zu einem Anwer­be­stopp­ver­fah­ren. Die­ses erwirk­te ein Ver­bot der Rekru­tie­rung von migran­ti­schen Arbeits­kräf­ten aus Län­dern außer­halb der Euro­päi­schen Wirt­schafts­ge­mein­schaft (EWG). Mit einer expli­zit indi­vi­du­el­len Arbeits­er­laub­nis konn­ten Arbeits­kräf­te wei­ter­hin ein­rei­sen­Die land­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men rekru­tier­ten in West­deutsch­land bis in die 1980er Jah­re, in Zei­ten der Tei­lung Euro­pas, für ihre sai­so­na­le Beschäf­ti­gung häu­fig auch Haus­frau­en aus dem eige­nen regio­na­len Umfeld, Stu­die­ren­de, Asyl­su­chen­de oder die so genann­ten „Gast­ar­bei­ter“. „Seit Mit­te der 80er Jah­re kamen immer mehr Ern­te­hel­fer aus den Mit­tel- und Ost­eu­ro­päi­schen Län­dern – vor­wie­gend aus Polen – zu Ern­te­ein­sät­zen in die alten Bun­des­län­der. Sie waren auch mit gerin­ge­ren Löh­nen zufrie­den als die ansäs­si­gen Sai­son­ar­bei­ter, da nur sie einen dop­pel­ten Markt­vor­teil erlan­gen konn­ten: a) hat­ten sie einen erheb­li­chen Kauf­kraft­vor­teil gegen­über ihrer nicht­kon­ver­tier­ba­ren hei­mi­schen Wäh­rung, b) konn­ten sie auf dem Heim­weg Waren expor­tie­ren, die sie gewinn­brin­gend auf den hei­mi­schen Märk­ten umset­zen konn­ten.“ (Hent­schel, Koch 2001, S.31).Auch in der DDR wur­den in den Sai­son­spit­zen sai­so­na­le Arbeits­kräf­te gesucht, wel­che zu einem gro­ßen Teil durch Ein­hei­mi­sche besetzt wur­den. Eine wich­ti­ge Rol­le spiel­te hier­bei der Stu­den­ten­som­mer, wel­cher von der FDJ orga­ni­siert wur­de. Das war ein Feri­en­ar­beits­pro­gramm für Stu­die­ren­de der DDR an dem min­des­tens ein­mal im Ver­lau­fe des Stu­di­ums teil­ge­nom­men wer­den soll­te. Die Stu­die­ren­den beka­men 3 Wochen bezahl­te Arbeit, wel­che die Ver­bin­dung mit der Arbei­ter­klas­se stär­ken und dem Arbeits­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­wir­ken soll­te. Die Teil­nah­me am Stu­den­ten­som­mer war frei­wil­lig, jedoch konn­te eine Teil­nah­me­ver­wei­ge­rung den Aus­schluss des Stu­di­ums nach sich zie­hen. Eben­so wur­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler in den Feri­en oder an Nach­mit­ta­gen in die Arbei­ten in der Land- und Forst­wirt­schaft ein­be­zo­gen um bspw. ihre Klas­sen­fahr­ten zu finanzieren.
Am Bei­spiel des Obst­an­bau­ge­bie­tes in der Regi­on ist kurz skiz­ziert wie dort Sai­son­ar­beit orga­ni­siert wur­de: Im Zen­tra­len Jugend­ob­jekt der FDJ (Freie Deut­sche Jugend) Have­lobst wur­den ca. 23.000 Ern­te­hel­fer (kumu­la­tiv im Jahr) beschäf­tigt. Dabei gab es eine straf­fe staat­lich orga­ni­sier­te Lei­tung und eine stren­ge Kon­trol­le durch den Jugendverband.
Wei­te­re Arbeits­kräf­te wur­den über die Liga für Völ­ker­freund­schaft orga­ni­siert. Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen z.B. aus Frank­reich, Syri­en, BRD, Liby­en, Däne­mark blie­ben 3 Wochen in der Regi­on. Sie arbei­te­ten von 6.00 Uhr bis Mit­tag. Am Nach­mit­tag wur­den Besich­ti­gungs­tou­ren nach Ber­lin oder Pots­dam orga­ni­siert oder es fan­den Kul­tur und Frei­zeit­an­ge­bo­te in den „Bun­ga­low­dör­fern“, den FDJ-Som­mer­la­ger mit Voll­ver­pfle­gung statt .Ein wei­te­rer Teil ein­hei­mi­scher Sai­son­ar­beits­kräf­te waren sowje­ti­schen Sol­da­ten und ihre sta­tio­nier­ten Ehe­frau­en. Sie wur­den vor allem bei der Ern­te eingesetzt.
In der DDR wur­den aber auch migran­ti­sche Sai­son­ar­beits­kräf­te beschäf­tigt. Ca. 150.000 wur­den jähr­lich aus den sozia­lis­ti­schen Bru­der­län­dern rekrutiert.Nach 1989Nach den ost­eu­ro­päi­schen Grenz­öff­nun­gen kamen immer mehr Arbeits­su­chen­de vor­nehm­lich aus Polen, teil­wei­se ohne Arbeits­ge­neh­mi­gung. Sie über­nach­te­ten in Pro­vi­so­ri­en wie Cam­ping­wa­gen oder gar in eige­nem PKW am Weges­rand in länd­li­chen Regio­nen. Die damit ver­bun­de­nen „Lebens­wei­sen“ führ­te bei der dörf­li­chen Bevöl­ke­rung häu­fig zu Unmut und sozia­len Kon­flik­ten (Hent­schel, Koch, eben­da, S.9).Nach der Wen­de war Polen das ers­te Land mit dem die Schen­gen Staa­ten Ver­trä­ge zum visa­frei­en Rei­se­ver­kehr abschlos­sen. Dar­auf­hin folg­te das Euro­pa-Abkom­men im Dezem­ber 1991, wel­ches bewirk­te, dass Polen ein­zel­ne bila­te­ra­le Ver­trä­ge mit den EG-Staa­ten abschlie­ßen konn­te. So wur­den die Wei­chen gelegt, dass pol­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge legal in Deutsch­land Werks­ver­trä­ge abschlie­ßen konn­ten. Zeit­gleich gab es eine hohe Arbeits­lo­sig­keit in Polen und so kam es dazu, dass in den fol­gen­den Jah­ren immer mehr pol­ni­sche Arbeits­kräf­te in Deutsch­land Arbeit suchten.
Ein Groß­teil der Men­schen kam als Sai­son­ar­beits­kräf­te in der Land­wirt­schaft unter. Eine Sta­tis­tik des Arbeits­am­tes zeigt den rasan­ten Anstieg der pol­ni­schen Sai­son­ar­beits­kräf­te in der Land­wirt­schaft. Seit dem Jahr 1989 stieg die Zahl der Men­schen von 25–50.000 auf 1995 221.000 an (www.landarbeiter.eu)
Die Rekru­tie­rung der pol­ni­schen Arbeits­kräf­te lief damals haupt­säch­lich Mund zu Mund ab. Ca. 63,7% der Men­schen haben über Bekann­te und Freun­de aus Polen oder Deutsch­land die Jobs ver­mit­telt bekom­men haben. Und nur 20,5% wur­den über die Betrie­be ange­fragt und 10,7% über das deut­sche und pol­ni­sche Arbeits­amt (eben­da)

Exkurs Lohnentwicklung

Der deut­sche Arbeits­markt unter­liegt mit sei­nen staat­li­chen Regu­lie­run­gen stän­di­gen Ver­än­de­run­gen. Die Unter­neh­men müs­sen sich den wan­deln­den recht­li­chen Regeln anpas­sen und immer wie­der neue Wege suchen, um ihren not­wen­di­gen Bedarf an Arbeits­kräf­ten zu rekru­tie­ren. Ein gro­ßer Ein­schnitt war der zum 1.1.2015 ein­ge­führ­te gesetz­li­che Min­dest­lohn. Bis Anfang der 2010er Jah­re gal­ten für Sai­son­ar­beits­kräf­te geson­der­te Tarif­ver­trä­ge, dann wur­den die Sai­son­ar­beits­ta­ri­fe in die nor­ma­len Ent­gelt­grup­pen inte­griert. So lag der unters­te Tarif in NRW am 1.1.2010 bei 6,05 €. Am 1.1.2014 wur­de in NRW die unters­te Lohn­grup­pe mit 7,0 € (Bis­ping et al. 2020. S. 52) ent­lohnt. Die ermit­tel­ten Real­löh­ne für Sai­son­ar­beits­kräf­ten lagen zwi­schen bei 5,60 – 7,00 €/h (Huschik et al. S.13) Bei der geplan­ten Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­loh­nes zum 1.1.2015 von 8,50 € hät­te dies eine Lohn­er­hö­hung von 20–40% bedeu­tet. Um sol­che Sprün­ge zu ver­mei­den ließ der Gesetz­ge­ber zu, dass durch all­ge­mein­ver­bind­li­che bran­chen­spe­zi­fi­sche Tarif­ver­trä­ge Über­gangs­re­ge­lun­gen getrof­fen wer­den konn­ten. Die Sozi­al­part­ner in der Land­wirt­schaft ver­ein­bar­ten für die Bran­che wäh­rend einer Über­gangs­zeit ein Min­dest­lohn von 7,20 € im Osten und 7,40 € im Wes­ten ab dem 1.1.2015. Bis zum 1.1.2017 erfolg­te suk­zes­si­ve ein Anstieg dann auf bun­des­ein­heit­li­che 8,60 €. Gleich­zei­tig wur­den durch das Min­dest­lohn­ge­setz die Anfor­de­run­gen an die Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten verschärft.
Zur Kom­pen­sa­ti­on der min­dest­lohn­be­ding­ten Ent­gelt­er­hö­hun­gen bei Sai­son­ar­beits­kräf­ten ver­folg­ten die Unter­neh­men unter­schied­li­che Stra­te­gien. Zum einen erfolg­te eine Ver­dich­tung der Arbeit (Bis­pinck et al 2020, S.95). Zum ande­ren, und davon geht auch der Arbeit­ge­ber­ver­band in der Land­wirt­schaft (GLFA) aus, ver­such­ten eini­ge Betrie­be ein Teil der ange­stie­ge­nen Lohn­kos­ten durch höhe­re Kos­ten für Ver­pfle­gung, Unter­kunft und Aus­rüs­tung zu kom­pen­sie­ren. Kri­ti­scher sah das die IG BAU. Sie ging gene­rell davon aus, dass in ganz Deutsch­land Sai­son­ar­beits­kräf­te auf­grund intrans­pa­ren­ter und fal­scher Arbeits­zeit­auf­zeich­nun­gen de fac­to unter­halb des Min­dest­loh­nes bezahlt wur­den (Bis­ping et al. 2020, S.52; Kuschel & Varel­mann 2018).

Die stei­gen­den Arbeits­lo­sen­zah­len in Deutsch­land rief Mit­te der 1990er Jah­re eine Debat­te her­vor, mit dem Ruf nach mehr Beschäf­ti­gung von hei­mi­schen Arbeits­lo­sen. Die Poli­tik reagier­te mit einem Erlass in dem die Kon­tin­gen­te von aus­län­di­schen Wan­der­ar­beits­kräf­ten um 20% gesenkt wur­den und die ver­blei­ben­den 20% zur Kom­pen­sa­ti­on aus deut­schen Arbeits­lo­sen rekru­tiert wer­den soll­ten. Mit umfang­rei­chen Hil­fen und mit finan­zi­el­len Anrei­zen woll­te die Arbeits­ver­wal­tung Arbeits­su­chen­de auf die Fel­der schi­cken. Trotz vie­ler Bemü­hun­gen schlu­gen die­se Initia­ti­ven auf­grund der man­geln­den Bereit­schaft der Arbeits­kräf­te, der schwe­ren kör­per­li­chen Tätig­keit in der Land­wirt­schaft bei zugleich nied­ri­ger Ent­loh­nung nach­zu­ge­hen, fehl.

Saisonarbeit nach der EU-Osterweiterung 2004

Die EU — Ost­erwei­te­rung hat­te wei­te­re Kon­se­quen­zen für den agra­ri­schen Arbeits­markt. Die Ent­wick­lung des gemein­sa­men euro­päi­schen Mark­tes beinhal­tet auch den frei­en Zugang zum Arbeits­markt. Doch die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land han­del­te für die Arbeit­neh­mer­frei­zü­gig­keit eine 7jährige Über­gangs­frist aus. Für die Land­wirt­schaft gab es wei­ter­hin Aus­nah­me­re­ge­lun­gen. Über die­se konn­ten die Unter­neh­men wei­ter­hin über eine gro­ße Zahl an Wan­der­ar­beits­kräf­ten verfügen
Es gal­ten noch die Geset­ze der bila­te­ra­len Ver­trä­ge wei­ter­hin, wel­che noch stren­ge Regle­men­tie­run­gen für die Rekru­tie­rung der Sai­son­ar­beits­kräf­te beinhal­te­ten. Arbeit konn­te in Deutsch­land nur auf­ge­nom­men wer­den mit einer Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung, wel­che nach einer umfang­rei­chen Prü­fung der Bun­des­agen­tur für Arbeit erteilt wur­de. Eben­so wur­de hier klar fest­ge­legt wie lan­ge die Arbeit­neh­men­den arbei­ten durf­ten und in wel­chen Bran­chen zu wel­chen Stun­den usw. So sieht es das Recht auch aktu­ell für Men­schen aus Dritt­staa­ten vor. Des­halb bestehen bis dahin auch noch sehr gut nach­voll­zieh­ba­re Sta­tis­ti­ken wie vie­le Men­schen aus Polen und Rumä­ni­en jähr­lich zur Sai­son­ar­beit nach Deutsch­land kamen (Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft). Seit 2010 wur­de in die Wege gelei­tet, dass es für die Anstel­lung von migran­ti­schen Sai­son­ar­beits­kräf­ten kei­ne Geneh­mi­gung der Bun­des­agen­tur für Arbeit mehr benö­tigt wur­den. Dies erschwert die Über­sicht dar­über wie vie­le Men­schen wann und wo ange­stellt sind/waren.

Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011

Mit der voll­stän­di­gen Arbeit­neh­mer­frei­zü­gig­keit im Jahr 2011, bzw. für Rumä­ni­en und Bul­ga­ri­en in 2013 ent­fie­len die­se Begren­zun­gen. Der Arbeits­markt wur­de für alle EU-Bür­ger geöff­net. Aller­dings ent­wi­ckel­te sich in Polen zuneh­mend ein guter Arbeits­markt, so dass Arbeits­kräf­te aus ande­ren Län­dern vor­nehm­lich aus Rumä­ni­en ange­wor­ben wurden.

Exkurs: Interessenvertretung durch die IG BAU

Die Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) ver­tritt die lohn­ab­hän­gi­gen Beschäf­tig­ten in den so genann­ten grü­nen Bran­chen. Neben den tarif- und sozi­al­po­li­ti­schen Belan­gen nimmt sie auch die poli­ti­schen Inter­es­sen ihrer Mit­glie­der gegen­über Regie­run­gen wahr. Doch Wan­der­ar­beits­kräf­te orga­ni­sie­ren sich, so die Erfah­run­gen der letz­ten 150 Jah­re in Deutsch­land, sel­ten in Gewerk­schaf­ten. Auch in der Hei­mat gehö­ren sie meist den gesell­schaft­li­chen Schich­ten an, die sich nicht in Gewerk­schaf­ten orga­ni­sie­ren. Häu­fig sind sie schlecht aus­ge­bil­det, in Schu­le und Aus­bil­dung wird nichts über Gewerk­schaf­ten und „Sozia­len Dia­lo­gen“ ver­mit­telt, zudem haben die Gewerk­schaf­ten in den Hei­mat­län­dern häu­fig einen schlech­ten Ruf und wenn sie doch orga­ni­siert sind, ist ihnen die Gewerk­schafts­ar­beit im Aus­land fremd.

Obwohl in der IG BAU kaum Wan­der­ar­beits­kräf­te orga­ni­siert sind, setzt sich die Gewerk­schaft für deren Belan­ge ein. Wich­ti­ge Schrit­te waren:

  • Ver­ein­ba­rung zwi­schen IG BAU, der pol­ni­schen ZZPR und der tsche­chi­schen OSPZV/ASO über eine Ver­tre­tung deren Mit­glie­der in Deutschland
  • Das Enga­ge­ment auf euro­päi­scher Ebe­ne, in der EFFAT und im EWSA mit dem Ziel der Ver­bes­se­rung der Bedin­gun­gen für Wanderarbeitskräfte
  • Die Initi­ie­rung des Euro­päi­schen Ver­eins für Wanderarbeiterfragen
  • Ver­bes­se­rung der Bezah­lung, z.B. der Abschluss von Tarif­ver­trä­gen für Sai­son­ar­bei­ter oder der Ein­satz zur Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Mindestlohnes
  • Initia­ti­ven zur Ver­bes­se­rung der Unter­künf­te, z.B. der Aus­wei­tung der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung auf land­wirt­schaft­li­che Flächen
  • Das Enga­ge­ment der gewerk­schaft­li­chen Ver­tre­ter in der Berufs­ge­nos­sen­schaft (SVLFG) für mehr Arbeits­schutz für Saisonarbeitskräfte
  • Das Enga­ge­ment für mehr sozia­le Sicher­heit, ins­be­son­de­re der Ver­sor­gung im Krankheitsfall.

Bei die­sem Enga­ge­ment ist die Gewerk­schaft immer auf staat­li­ches Han­deln ange­wie­sen, sei ist in Koope­ra­ti­on mit der Arbeits­ver­wal­tung, der Berufs­ge­nos­sen­schaft oder durch gesetz­li­che Rege­lun­gen wie den staat­lich fest­ge­leg­ten Mindestlohn.

Seit den 2001er Jah­ren gab es immer wie­der ver­ein­zelt Aktio­nen der IG BAU zur Infor­ma­ti­on der Wan­der­ar­beits­kräf­te über ihre Rech­te. Die­se wur­de mit der För­de­rung eini­ger Bun­des­län­der von Bera­tungs­pro­jek­ten inten­si­viert. Die Bera­tungs­pro­jek­te erfolg­ten in Trä­ger­schaft gewerk­schafts­na­her Ein­rich­tun­gen, z.B. Arbeit und Leben, dem Euro­päi­schen Ver­ein für Wan­der­ar­bei­ter­fra­gen und spä­ter auch vom Pro­jekt „Fai­re Mobi­li­tät“. In Bran­den­burg und Nie­der­sach­sen, spä­ter in Rhein­land-Pfalz, Hes­sen und NRW fan­den auf Fel­dern und in Unter­künf­ten auf­su­chen­de Bera­tun­gen statt. Zur Bün­de­lung und Koor­di­nie­rung der ein­zel­nen Akti­vi­tä­ten fand 2019 dann eine „offi­zi­el­le Grün­dung“ der Initia­ti­ve Fai­re Land­ar­beit (IFL) statt, der sich dann auch das Bun­des­pro­jekt Fai­re Mobi­li­tät anschloss ohne sich jedoch in gro­ßem Umfang an den Feld­ak­tio­nen zu beteiligen

Die IFL schaff­te es bun­des­weit im Jahr 2021 ca. 45 Betrie­be zu besu­chen, in der Regel Betrie­be, in denen sich wie­der­holt Arbeits­kräf­te über ihre Arbeits­be­din­gun­gen beschwer­ten. Vor­ge­hen der IFL ist es, Ver­stö­ße in so genann­ten „Fäl­len“ zu doku­men­tie­ren und zu skan­da­li­sie­ren. Damit wird ver­sucht über Pres­se­ar­beit und dem Her­stel­len von Öffent­lich­keit auf die Unter­neh­men und poli­ti­schen Ent­schei­der Druck aufzubauen.

Die Initia­ti­ven zei­gen, dass immer wie­der erheb­li­che Ver­let­zun­gen des Arbeits- und Sozi­al­rech­tes in der deut­schen Land­wirt­schaft erkenn­bar sind. Über den Umfang und der Art von Ver­stö­ßen gibt es aller­dings sehr wenig belast­ba­re Infor­ma­tio­nen. Die IG BAU for­dert des­halb von der Bun­des­re­gie­rung immer wie­der ein stär­ke­res Enga­ge­ment bei der Durch­set­zung des Arbeitsrechtes.

Exkurs: Fälle von schwerer Ausbeutung in der Landwirtschaft

In einer inter­nen Sta­tis­tik der vom BMAS geför­der­ten „Fai­ren Mobi­li­tät“ wur­den in einer all­ge­mei­nen Aus­wer­tung im Jahr 2021 ins­ge­samt 209 Fäl­le in der Land­wirt­schaft erfasst, das sind 3,1 % aller erfass­ten Fäl­le aus allen Bran­chen in denen Wan­der­ar­beits­kräf­te beschäf­tigt sind. Auch in einer wäh­rend der Pan­de­mie ein­ge­rich­te­ten Hot­line konn­te in Land­wirt­schaft und Gar­ten­bau ledig­lich 99 Mel­dun­gen von 1.999 Fäl­len gezählt werden.
Ande­rer­seits zei­gen Erfah­run­gen der arbeits­recht­li­chen Bera­tungs­stel­len zei­gen, dass Arbeits­rechts­ver­stö­ße über­wie­gend aus Groß­be­trie­ben gemel­det wer­den und weni­ger aus klei­ne­ren Unternehmen.

Neben den Aktio­nen der gewerk­schaft­li­chen Initia­ti­ven führt die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FSK) – eine dem Finanz­mi­nis­te­ri­um unter­stell­te Prüf­be­hör­de –Betriebs­kon­trol­len durch. In einer Anfra­ge der Par­tei DIE LINKE an den deut­schen Bun­des­tag über Min­dest­lohn in den Bun­des­län­dern wur­de ein umfas­sen­der Bericht über die Akti­vi­tä­ten der FKS gegeben.

So wur­den in 2021 in 1.199 Betrie­ben von ins­ge­samt 80.000 Unter­neh­men in den Bran­chen Land­wirt­schaft, Gar­ten­bau und Forst­wirt­schaft Kon­trol­len durch­ge­führt (Deut­scher Bun­des­tag 2022, S.79 und 6). Dabei wur­den Bei­trags­be­trug (AN) in 140 Fäl­len, Bei­trags­be­trug (AG) in 38 Fäl­len sowie Leis­tungs­miss­brauch z.B. Ver­stoß gegen die ALG II Rege­lun­gen und Arbeits­lo­sen­geld­un­ter­stüt­zung in 162 Fäl­len fest­ge­stellt. Bei Ver­dacht auf ille­ga­lem Auf­ent­halt wur­de in 267 Fäl­len Straf­an­zei­ge gestellt, die übri­gen Straf­sa­chen lie­gen jeweils unter 10 Fäl­len. Ver­stö­ße gegen das Min­dest­lohn­ge­setz sind nicht straf­be­wehrt. Ver­sto­ßen Unter­neh­men gegen die Min­dest­lohn­ver­ord­nung wird dies als Ord­nungs­wid­rig­keit bewer­tet und mit einem Ord­nungs­geld belegt. Ein­ge­lei­tet wur­den 67 Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren (eben­da S.7). Die­se Ver­stö­ße fal­len jedoch häu­fig mit dem straf­recht­lich bewehr­ten Vor­ent­hal­ten von Arbeits­ent­gelt (pas­sen­der wäre: Hin­ter­zie­hung von SV-Abga­ben) [§ 266a StGB] zusam­men. Ob es sich bei den Ver­stö­ßen um deut­sche Per­so­nen oder Wan­der­ar­beits­kräf­te han­delt, ist im Bericht nicht dargestellt.

Literatur

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