Mitbestimmung

Die For­de­rung nach Mit­be­stim­mung nach heu­ti­gem Ver­ständ­nis ent­wi­ckel­te sich in den 20er Jah­ren des vori­gen Jahr­hun­derts. Die nach der Revo­lu­ti­on gegrün­de­ten und dann wie­der zer­schla­ge­nen Arbei­ter- und Sol­da­ten­rä­te, sowie der Ver­such in der Wei­ma­rer Zeit demo­kra­ti­sche Struk­tu­ren in das gesell­schaft­li­che Leben ein­zu­brin­gen, blieb in den Köp­fen der orga­ni­sier­ten Arbei­ter­schaft über den Faschis­mus hin­aus bestehen. Auch auf dem Lan­de schlu­gen sich die­se Ideen nie­der und es ent­wi­ckel­ten sich die unter­schied­lichs­ten For­men der Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer auf betrieb­li­cher (Betriebs­rä­te) und über­be­trieb­li­cher (Land­wirt­schafts­kam­mern) Ebene.

Zeitabschnitt 1909 — 33

Aufruf und Verordnung über die Bildung von Bauern- und Landarbeiterräten 1919 (Auszug)

Gewerk­schaft­li­che Selbst­hil­fe der Land­ar­bei­ter; Hg. Zen­tral­ver­band der Forst‑, Land- und Wein­berg arbei­ter Deutsch­lands, Selbst­ver­lag des Zen­tral­ver­ban­des, Bie­le­feld 1919

Zeitabschnitt durchgängig

Die Selbstbestimmung eines Berufsstandes wird geboren — Landwirtschaftskammern und die Idee der Selbstverwaltung (am Beispiel Schleswig-Holsteins)

Bear­bei­tet von Peter Weidel