Arbeitsschutz / Unfallverhütung

Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer haben nichts ande­res zu ver­kau­fen als ihre Arbeits­kraft. Der Erhalt ihrer Arbeits­kraft ist eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung zur Siche­rung des Ein­kom­mens. Zum Schutz die­ser Arbeits­kraft und zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung beim Aus­fall oder bei der Ein­schrän­kung der Arbeits­kraft wur­de ein umfas­sen­des Sys­tem der Sozia­len Siche­rung geschaf­fen. Neben den Tarif­ver­hand­lun­gen gehört der Arbeits­schutz zu einem wich­ti­gen Kern­ge­schäft der orga­ni­sier­ten Arbeitnehmerschaft.

Anfänge und Entstehung der Unfallversicherung in der deutschen Landwirtschaft

Bear­bei­tet von Peter Weidel

Unfallverhütungsvorschriften der Schleswig-Holsteinischen
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft 1907

Land­ar­bei­ter­ar­chiv — PECO Insti­tut e.V.

Unfallverhütungsvorschriften der Schleswig-Holsteinischen
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft 1925

Land­ar­bei­ter­ar­chiv — PECO Insti­tut e.V.

Abbildungen zu den Unfallverhütungsvorschriften nebst neuem Anhang (o.J.)

Land­ar­bei­ter­ar­chiv — PECO Insti­tut e.V.