Bildungsarbeit auf dem Lande — Von der Idee zur Praxis des VLF
Bearbeitet von Peter WeidelDie Gründung des Vereins zur Förderung der Land- und Forstarbeiter
Bildungsarbeit mit Herz und Verstand für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft und dem Gartenbau zu gestalten: das ist seit über 50 Jahren Anliegen und Programm des Vereins zur Förderung der Land- und Forstarbeiter. Mit diesem Anspruch wurde ein kleines Stück Bildungsgeschichte geschrieben.Die vielfältigen Seminare des VLF sind seit 50 Jahren zu einem nicht mehr wegzudenkenden festen Bestandteil der politischen, aber auch fachlichen Bildungsarbeit für die Beschäftigten im ländlichen Raum geworden. Durch sein reichhaltiges Bildungsangebot konnte der VLF wesentlich zur Motivation vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen sich aktiv an den vielseitigen gesellschaftlichen Aufgaben zu beteiligen. Als Beispiel wäre: die Mitarbeit in den Selbstverwaltungsorganen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, sowie der berufsständischen Selbstverwaltung der Landwirtschaftskammern und ähnlicher Einrichtungen zu nennen. Die Gründung des Vereins zur Förderung der Land- und Forstarbeiter erfolgte am 29. August 1962. Seitdem haben sich erhebliche Veränderungen in der Arbeitsverfassung, der Erledigung der landwirtschaftlichen Lohnarbeit und der Agrarstruktur vollzogen. Die Anforderungen an die Beschäftigten im Bereich der Technik, der Arbeitsorganisation und an die sozialen Kompetenzen haben sich grundlegend verändert und entwickeln sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Die kontinuierliche Aus- und Fortbildung, sowie das lebenslange Lernen setzen ein hohes Maß an Anpassung voraus.Ein Blick zurück auf die letzten 50 Jahre zeigt, wie sich die Arbeits- und Lebensbedingungen auf dem Land in den letzten fünf Jahrzehnten extrem ändert haben.Veränderungen in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt werden weiterhin ein wesentlicher Bestandteil künftiger Herausforderungen sein. Die wachsende Bedeutung der ländlichen Räume wie zum Beispiel bei der Umsetzung der Energiewende fordern Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf, sich zu engagieren und aktiv an diesem Prozess zu beteiligen.
Von der Idee zur Praxis- die Geschichte des VLFMit dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 wurden die zuständigen Staatsorgane verpflichtet mit den Mitteln der Agrar- und Wirtschaftspolitik die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen durch geeignete Maßnahmen an die vergleichbaren Einkünfte und Bildungsmöglichkeiten ähnlicher Berufsgruppen anzugleichen. Die seinerzeit ins Leben gerufenen so genannten „Grünen Pläne“ geben Auskunft darüber, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang die Förderung der Landwirtschaft und ihre Beschäftigten seit 1956 im Wesentlichen erfolgte. Hervorzuheben ist, das umfangreiche Mittel zur Strukturverbesserung und den Aufbau besondere Systeme der sozialen Sicherheit zur Verfügung standen. Bei der Durchführung der neuen Agrarpolitik zeigte sich, dass viele Fördermaßnahmen von bereits bestehenden Einrichtungen wie beispielsweise von den Landwirtschaftskammern wahrgenommen werden konnten. Diese Einrichtungen wurden nach 1945 in den norddeutschen Ländern mit der Maßgabe gegründet auch den Arbeitnehmern Mitwirkungsrechte in der berufsständischen Selbstverwaltung zu gewähren. Doch nicht in allen Bundesländern entstanden solche Kammern. Dort wo Sie gebildet wurden bedurfte es mühsamer und langjährige Arbeit der Arbeitnehmervertreter in der Selbstverwaltung, eine auf die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau bezogene fachliche Förderungspolitik in Gang zu bringen. Insbesondere diese Schwierigkeiten in der Aus- und Fortbildung sowie in der qualifizierten Beteiligung an der Selbstverwaltung veranlassten Ende der Fünfzigerjahre die damalige Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, die Frage nach einer Bildungseinrichtung zu prüfen, die sich der kontinuierlichen Einbeziehung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in die durch das Landwirtschaftsgesetz vorgeschriebene Förderungspolitik durch geeignete Schulungsmaßnahmen widmen konnte. Als Ergebnis dieser gewerkschaftlichen Diskussion wurde 1962 der Verein zur Förderung der Land- und Forstarbeiter gegründet. In der noch heute geltenden Satzung wurde als Aufgabe des VLF die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Stellung der Land- und Forstarbeiter und der Arbeitnehmer im Gartenbau als „Generalaufgabe“ festgelegt.Der VLF erfüllt diesen Satzungsauftrag durch Seminare zur berufsständischen- und staatsbürgerlichen Weiterbildung und durch Angebote von vielfältigen Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Die gesellschaftliche Stellung der Land- und Forstarbeiter kann entsprechend der Zielsetzung der Satzung nicht durch Dekret von oben verbessert, sondern muss insbesondere durch das steigende Selbstbewusstsein der Arbeitnehmer bewirkt werden. Hier hat die Bildungsarbeit ihren Mittel- und Schwerpunkt.